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   BGH, 23.08.2023 - AK 53/23   

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https://dejure.org/2023,22597
BGH, 23.08.2023 - AK 53/23 (https://dejure.org/2023,22597)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2023 - AK 53/23 (https://dejure.org/2023,22597)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2023 - AK 53/23 (https://dejure.org/2023,22597)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 129a, 129b StGB, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129b Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 VO (EG) Nr. 2580/2001, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre Fortdauer über sechs Monate hinaus; Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre Fortdauer über sechs Monate hinaus; Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Für die Haftfrage kommt es nicht darauf an, ob die vom Angeklagten über einen ausländischen Finanztransferdienstleister in die Türkei getätigten Überweisungen als Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot der Europäischen Union gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 VO (EG) Nr. 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 sowie den jeweils gültigen unionsrechtlichen Durchführungsverordnungen (s. MüKoStGB/Wagner, 4. Aufl., Vor § 17 AWG Rn. 28) - seit Art. 1 DVO (EU) Nr. 714/2013 vom 25. Juli 2013 und Punkt 2.23 der dort als Anlage angefügten Liste - zu werten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-550/09, Slg. 2010, I-6213 Rn. 25, 41 f., 63 ff.; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, NStZ 2022, 423 Rn. 20).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Es ist anzunehmen, dass der Angeklagte und seine Ehefrau mit großer Wahrscheinlichkeit über geeignete Kontakte und Anlaufstellen verfügen, die ihm im Fall einer Flucht hilfreich sein würden (vgl. zum für die Annahme der Fluchtgefahr maßgebenden Verdachtsgrad BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Denn die zu würdigenden Umstände begründen erst recht die Gefahr, dass die Ahndung der jeweiligen Tat ohne seine weitere Inhaftierung vereitelt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 112 Rn. 37, jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Für die Haftfrage kommt es nicht darauf an, ob die vom Angeklagten über einen ausländischen Finanztransferdienstleister in die Türkei getätigten Überweisungen als Zuwiderhandlungen gegen ein außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot der Europäischen Union gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 VO (EG) Nr. 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 sowie den jeweils gültigen unionsrechtlichen Durchführungsverordnungen (s. MüKoStGB/Wagner, 4. Aufl., Vor § 17 AWG Rn. 28) - seit Art. 1 DVO (EU) Nr. 714/2013 vom 25. Juli 2013 und Punkt 2.23 der dort als Anlage angefügten Liste - zu werten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-550/09, Slg. 2010, I-6213 Rn. 25, 41 f., 63 ff.; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, NStZ 2022, 423 Rn. 20).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 214/10

    Urteil gegen Führungskader der DHKP-C rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Die DHKP-C stellt nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis insgesamt eine Vereinigung in diesem Sinne dar (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 214/10, BGHR StGB § 129b Vereinigung 1).
  • BGH, 23.01.2014 - AK 25/13

    Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ("DHKPC"); Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
    Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13).
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